CDU und SPD im rheinland‑pfälzischen Landtag haben einen Antrag eingebracht, mit dem sie eine Bundesratsinitiative für die Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden unterstützen wollen.

Zahlen und Begründung

Im Antrag nennen die Fraktionen knapp 8 300 schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warteten. Für Rheinland‑Pfalz verweisen sie auf 35 postmortale Organspenden im Jahr 2025, was einer Quote von etwa 8,9 Spenden pro Million Einwohner entspreche; zum Vergleich führen sie den Bundesschnitt von 11,8 an (Angaben im Antrag).

CDU und SPD begründen ihren Vorstoß damit, dass die Widerspruchsregelung zur Erhöhung der Spenderzahlen beitragen könne. Eine Änderung der Rechtslage für die Einführung der Widerspruchsregel ist allerdings nur auf Bundesebene möglich.

Bundespolitischer Kontext

Bereits 2020 war ein gesetzlicher Anlauf zur Widerspruchsregel gescheitert; im Juni dieses Jahres wurde das Thema erneut im Bundestag diskutiert. Ein Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregel wird derzeit von 245 der 630 Abgeordneten des Bundestages unterstützt.

Reaktionen im Landtag

Die Grünen‑Fraktion äußerte vor allem Kritik am Prozedere: Die Parlamentarische Geschäftsführerin Pia Schellhammer bemängelte, das Vorgehen der Regierungsfraktionen sei „kein guter Stil“. Fraktionschefin Katrin Eder und Schellhammer hätten eine vorherige Orientierungsdebatte bevorzugt, insbesondere weil der neue Landtag zahlreiche neu gewählte Abgeordnete enthalte.

SPD‑Fraktionschef Alexander Schweitzer wies die Kritik zurück und bezeichnete die Widerspruchslösung als „unabdingbar notwendig“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Florian Maier, betonte, in den Fraktionen von SPD und CDU hätten alle Abgeordneten signalisiert, den Antrag mitzutragen; deshalb sei es zu einem Koalitionsantrag gekommen, so Maier.

Weiteres Verfahren

Die regierungsgetragenen Fraktionen wollen den Beschluss des Landtags nutzen, um Rheinland‑Pfalz als Initiatorin im Bundesrat für eine Gesetzesänderung aktiv werden zu lassen. Über eine bundeseinheitliche Umstellung auf die Widerspruchsregel kann letztlich nur der Bundestag entscheiden.

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