Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat am 12. Mai 2026 in Hamburg ein Curriculum zur Praxisanleitung für PTA verabschiedet (ABDA/BAK, 12.05.2026).
Das Dokument definiert eine pädagogische Zusatzqualifikation, mit deren Abschluss PTA Auszubildende in der Apotheke als Praxisanleiterinnen und -anleiter betreuen sollen; die inhaltliche Vorlage liegt im von der BAK veröffentlichten Curriculum selbst (BAK‑Curriculum, PDF).
Der Lehrumfang ist im Curriculum mit 115 Lerneinheiten à 45 Minuten angegeben; die Struktur umfasst vier Module: M1 Rechtliche/organisatorische Rahmenbedingungen (15 Lerneinheiten), M2 Didaktik/Pädagogik (30), M3 Anleitungssituationen planen/umsetzen/evaluieren (40) und M4 Praxismodul (30) (BAK‑Curriculum, PDF).
Im Curriculum heißt es, die Vorlage habe Empfehlungscharakter; die Auslegung und Anerkennung liegen bei den zuständigen Landesbehörden, wie das Dokument betont (BAK‑Curriculum, PDF), und dies wurde in der Berichterstattung der Fachpresse aufgegriffen (Apotheke Adhoc, 12.05.2026).
Das Curriculum nennt als Mitwirkende Kammern und Berufsverbände, darunter BVpta, Landesapothekerkammern, ADEXA und weitere fachliche Vertreter (BAK‑Curriculum, PDF).
Die BAK hat darüber hinaus beschlossen, ein separates, bundesweit einheitliches Konzept zur fachlichen Weiterqualifizierung von PTA zu entwickeln und die dafür nötigen Standards zu erarbeiten; diesen Beschluss dokumentiert die ABDA‑Mitteilung vom 12. Mai 2026 (ABDA/BAK, 12.05.2026).
Hinweis zur Dokumentation: Im Curriculum‑PDF findet sich intern eine Unstimmigkeit: Während die Gliederung 115 Lerneinheiten à 45 Minuten nennt, enthält die Musterzertifikat‑Formulierung im Anhang die Angabe "115 h" (BAK‑Curriculum, PDF).





