Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat am 12. Mai 2026 ein Curriculum zur Praxisanleitung für PTA verabschiedet und damit verbindliche Empfehlungsvorgaben zur pädagogischen Zusatzqualifikation vorgelegt (BAK‑Curriculum, ABDA/BAK).

Wesentliche Inhalte und Aufbau

Das Curriculum sieht insgesamt 115 Lerneinheiten à 45 Minuten vor, aufgeteilt in vier Module (Empfehlungscharakter) (BAK‑Curriculum):

  1. Modul 1: Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen — 15 Lerneinheiten (BAK‑Curriculum).
  2. Modul 2: Didaktische und pädagogische Grundlagen — 30 Lerneinheiten (BAK‑Curriculum).
  3. Modul 3: Planung, Durchführung und Evaluation von Anleitungssituationen — 40 Lerneinheiten (BAK‑Curriculum).
  4. Modul 4: Praxismodul mit eigenständiger Durchführung und schriftlicher Aufgabe — 30 Lerneinheiten (BAK‑Curriculum).

Bis zu 25 Lerneinheiten aus den Modulen 1–3 dürfen asynchron angeboten werden; die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat bestätigt (BAK‑Curriculum).

Prüfung, rechtlicher Rahmen und Entwicklung

Als Prüfungsbestandteil ist ein handlungsorientiertes Fachgespräch von 15 bis maximal 30 Minuten mit zwei Fachprüfern vorgesehen; Grundlage ist eine schriftlich dokumentierte Anleitungssituation aus Modul 4 (BAK‑Curriculum).

Das Curriculum stützt sich auf das PTA‑Berufsgesetz (PTAG): Die praktische Ausbildung dauert sechs Monate, davon sind mindestens drei Monate in einer öffentlichen Apotheke zu absolvieren; Praxisanleitung darf neben Apothekerinnen und Apothekern auch von pharmazeutischem Personal mit pädagogischer Zusatzqualifikation und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung übernommen werden (§17 PTAG, Gesetze im Internet).

Das Papier wurde in Abstimmung mit ADEXA, BVpta, DPhG‑Arbeitsgemeinschaft Theoretische und Praktische Ausbildung, ADKA und den Landesapothekerkammern erarbeitet und hat Empfehlungscharakter; die BAK empfiehlt, die Umsetzung mit der zuständigen Landesbehörde abzustimmen (BAK‑Curriculum).

Zur Einordnung sagte Dr. Armin Hoffmann (BAK): "Wir haben eine Grundsatzentscheidung getroffen" (ABDA‑Pressemitteilung, 12.05.2026).

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